Bei außergewöhnlichen Umständen, zum Beispiel nach einer Operation oder bei Erkrankung der Pflegeperson, kann über eine kurze Zeit die Pflege in einer Einrichtung sichergestellt werden, bevor die Pflege ambulant zu Hause fortgesetzt werden kann oder eine dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim erfolgen muss.
Bitte lassen Sie sich bei ihrer Pflegekasse dazu beraten oder nutzen Sie die Beratungsangebote im Landkreis.
Einen Überblick über die Einrichtungen, in denen Kurzzeitpflege möglich ist, finden sie hier.