Pflegen Sie ihren Angehörigen zu Hause können Sie einen sogenannten Entlastungsbetrag erhalten. Wichtig dafür ist, dass ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt, die Pflege zu Hause stattfindet und die Leistungen von einem zugelassenen Anbieter erbracht wird.
Der Entlastungsbetrag wird nachträglich ausgezahlt, wenn Sie bei der Pflegekasse nachweisen, dass Sie die entsprechende Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Für folgende Leistungen kann der Entlastungsbetrag genutzt werden:
- Eigenanteile zu Tages- und Nachtpflege
- Zusätzliche Leistungen des Pflegedienstes bei der Betreuung und Haushaltsführung
- Angebote der Alltagsunterstützung wie z.B. Alltagsbegleiter, familienentlastende Dienste
- Anerkannte Nachbarschaftshilfe
Den Entlastungsbetrag erhalten Sie, bei Erfüllung der Voraussetzungen, wenn Sie die Rechnung oder den Beleg bei ihrer zuständigen Pflegekasse einreichen.
Nähere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie auch hier.