Rundfunkbeitrag / Telefongebühren

Eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrages muss beim Beitragsservice beantragt werden. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist möglich, wenn:

  • Studierende, Auszubildende oder Schüler BAföG oder Berufsausbildungshilfe erhalten.
  • Bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung, Bürgergeld bezogen werden.
  • Personen dauerhaft vollstationär untergebracht sind, z.B. in einem Pflegeheim.
  • Das Merkmal „RF“ im Schwerbehindertenausweis hinterlegt ist.


Weiterführende Informationen und entsprechende Antragsformulare finden Sie auf der Website des Beitragsservices.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ermäßigung der Telefongebühren erfolgen. Dies ist abhängig vom Telefonanbieter und trifft in der Regel zu, wenn:

  • Ein Bescheid über die Rundfunkbefreiung/-ermäßigung vorliegt.
  • Das Merkmal „RF“ im Schwerbehindertenausweis hinterlegt ist.
  • Der Schwerbehindertenausweis mindestens einen Grad von 90 ausweist und die Merkmale „BI“ oder „GI“ enthält.
  • Ein Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt vorliegt.
  • BAföG-Leistungen bezogen werden.

Aktuell bietet nur die Deutsche Telekom AG einen sogenannten Sozialtarif an. Dieser muss beantragt werden.

Weiterführende Informationen und entsprechende Antragsformulare finden Sie auf der Website der Telekom.

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