Kinder mit Beeinträchtigungen lernen in Thüringen im Gemeinsamen Unterricht oder an einem Förderzentrum. Der Gemeinsame Unterricht hat in Thüringen nach § 2 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz Vorrang.
Hat Ihr Kind eine Beeinträchtigung oder eine medizinisch diagnostizierte Behinderung, kann ein sonderpädagogisches Gutachten durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) des Staatlichen Schulamtes Ostthüringen erstellt werden. Hierzu stellt der Schulleiter/ die Schulleiterin beim MSD eine Anforderung auf Begutachtung Ihres Kindes. Unabhängige Gutachter mit einer umfassenden sonderpädagogischen Qualifikation begutachten Ihr Kind und erstellen, falls sich der sonderpädagogische Förderbedarf bestätigt, ein sonderpädagogisches Gutachten.
Förderschwerpunkte sind:
• Geistige Entwicklung (IQ unter 70)
• Sehen
• Hören
• Körperlich-motorische Entwicklung
• Autismus
• Sprache
• Lernen (IQ 70- unter 85)
• Emotional-soziale Entwicklung
Für die manifesten Behinderungen kann bereits vor Einschulung eine Anforderung beim MSD gestellt werden, sofern aussagekräftige medizinische Diagnosen vorhanden sind. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie als Erziehungsberechtigte alle für den Schulbesuch relevanten Informationen Ihres Kindes bei der Schulanmeldung dem Schulleiter / der Schulleiterin mitteilen, um eine bestmögliche Beschulung Ihres Kindes zu ermöglichen.
Es ist auch wichtig, dass Sie sich bei möglichen Entwicklungsverzögerungen frühzeitig um eine medizinische Diagnostik kümmern und entsprechende Möglichkeiten einer Frühförderung, z.B. Logopädie und Ergotherapie sowie Physiotherapie nutzen. Für die Förderschwerpunkte Sprache, Lernen und Emotional-soziale Entwicklung kann im Rahmen der Schuleingangsphase eine Begutachtung angefordert werden, hierüber entscheidet die Schule im Rahmen ihrer pädagogischen und didaktischen Fachkompetenz.
Kinder mit einem sonderpädagogischen Gutachten können Förderung durch eine Sonderpädagogische Fachkraft oder durch einen Sonderpädagogen/ eine Sonderpädagogin in Schule erhalten.