Kindergeld

Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung der Kinder ab Geburt und mindestens bis zum 18. Lebensjahr. Sie müssen das Kindergeld schriftlich beantragen. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Das Kindergeld beträgt pro Monat je 250 Euro für jedes Kind. Unter gewissen Voraussetzungen können Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft ebenfalls Kindergeld erhalten.

Weitere Informationen finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend und bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Hier finden Sie auch die entsprechenden Antragsunterlagen.

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