Kindertagesbetreuung

Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

Formen der Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, gemeinschaftlich geführte Einrichtungen)
  • Kindertagespflege (für Kinder bis zum vollendeten dritten, vorrangig bis zum zweiten Lebensjahr)

Kindergärten
Kindergärten haben einen familienergänzenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag und ermöglichen Kindern Erfahrungen über den Familienrahmen hinaus. Grundlage für diese Arbeit ist der Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre. Die Anmeldung in einem Kindergarten nehmen die (werdenden) Eltern entweder in der Stadt oder Gemeinde bzw. direkt im Kindergarten vor.
Weiterführende Informationen sowie eine Übersicht der Einrichtungen im Saale-Orla-Kreis finden Sie hier.

Kindertagespflege 
​​Kindertagespflege ist eine familiennahe Form der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, insbesondere von Kindern bis zu drei Jahren im Haushalt der Tagespflegeperson, der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen oder im Rahmen eines besonderen Betreuungsbedarfs ergänzend zur Kindertageseinrichtung. Eine Tagespflegeperson darf nicht mehr als 5 Kinder betreuen. Tagespflegepersonen sind qualifiziert und halten kindgerechte Räumlichkeiten vor. Sie werden fachlich, wie auch organisatorisch durch das Team Frühpädagogik überwacht und begleitet. Kindertagespflege kann bei einem besonderem Betreuungsbedarf auch ergänzend zu einer Betreuung im Kindergarten erfolgen.
Die Vermittlung zu einer Tagespflegestelle sowie die Anmeldung erfolgt über das Landratsamt Saale-Orla-Kreis.
Bei der Vermittlung einer Tagespflegestelle wirkt das Jugendamt darauf hin, dass die Rechte und Pflichten aus dem Tagespflegeverhältnis zwischen der Pflegeperson und den Eltern vertraglich geregelt werden.
Im Fall einer öffentlichen Förderung schließt das Jugendamt zusätzlich Vereinbarungen mit der Tagespflegeperson ab.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Für die Kindertagesbetreuung fallen entsprechende Kosten an, die von den Eltern zu tragen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Rückerstattung möglich. Dieszbezügliche Informationen finden Sie unter Kinderbetreuungskosten

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