Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder nur teilweise Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Die Unterhaltsvorschussleistung wird monatlich in Höhe des Mindestunterhaltes gezahlt. Für die Höhe ist das Alter des Kindes entscheidend und ob der alleinstehende Elternteil Anspruch auf das volle Kindergeld hat.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung hat, wer das 12. Lebensjahr bzw. unter bestimmten Voraussetzungen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei einem seiner Elternteile lebt und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält.
Bei ausländischen Staatsangehörigen müssen zusätzliche Voraussetzungen vorliegen. Diese werden im Einzelfall geprüft.
Der Unterhaltsvorschuss wird im Landratsamt beantragt:
Landratsratamt Saale-Orla-Kreis
Fachdienst Wirschaftliche Familienhilfen/Jugendamt
Oschizer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon: 0366 488-469
E-Mail:
Nähere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie hier.