Schulpflicht und Schulwahl
Wann kommt mein Kind in die Schule?
Die Schulpflicht beginnt in Thüringen für alle Kinder zum 1. August eines Jahres, wenn die Kinder am 01. August 6 Jahre alt sind. Ausnahmen gibt es bei vorzeitiger Einschulung oder Rückstellung.
Geburtszeitraum des Kindes Beginn der Schulpflicht/voraussichtliche Einschulung
02.08.2018 – 01.08.2019 01.08.2025
02.08.2019 – 01.08.2020 01.08.2026
02.08.2020 – 01.08.2021 01.08.2027
02.08.2021 – 01.08.2022 01.08.2028
02.08.2022 – 01.08.2023 01.08.2029
02.08.2023 – 01.08.2024 01.08.2030
Rechtsgrundlage: §17 Thüringer Schulgesetz
Ebenfalls eingeschult werden Kinder, die im letzten Jahr zurückgestellt wurden.
Welche Grundschule besucht mein Kind?
Im Saale-Orla-Kreis gibt es keine Schulbezirke. Sie können Ihr Kind an jeder Grundschule des Landkreises anmelden. Eine Liste der Grundschulen im Landkreis finden Sie auf der Website des Saale-Orla-Kreises: Grundschulen im Landkreis
Was unterscheidet eine staatliche von einer privaten Grundschule?
Bei den staatlichen Grundschulen im Saale-Orla-Kreis, ist der Landkreis der Träger der Schulen und damit unter anderem für den Erhalt der Gebäudesubstanz der Schulen, die Ausstattung und die Schülerbeförderung verantwortlich.
Bei den Schulen in freier Trägerschaft im Landkreis (Ersatz-/Privatschule), übernimmt diese Verantwortung ein gemeinnütziger Träger. Die Bildungs- und Erziehungsziele entsprechen dabei denen der staatlichen Schulen. Schulen in freier Trägerschaft unterscheiden sich oftmals in Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Organisation des Unterrichts.
Bei der Wahl einer Schule in freier Trägerschaft, kommen i.d.R. zusätzliche Schulgebühren auf Sie zu.
Was gibt es bei der Wahl der Grundschule zu beachten?
Die Wahl der Grundschule ist eine sehr individuelle Entscheidung, die Sie für und mit Ihrem Kind treffen. Nutzen Sie die Tage der offenen Tür der verschiedenen Schulen, die für Sie in Frage kommen und informieren Sie sich bspw. über das pädagogische Konzept, die Schulgröße, die Betreuungszeiten, etc.
Wichtig:
Bei Wahl einer Schule, die nicht die nächstgelegene Schule zu Ihrem Wohnort ist, kann es zu Zusatzkosten bei der Schülerbeförderung kommen. Möglicherweise gibt es auch keine Busverbindung zwischen Ihrem Wohnort und der Schule. Informieren Sie sich vorab beim Nahverkehrsbetrieb KomBus GmbH. Rufen Sie sich hierfür die aktuellen Schulfahrpläne auf.