Vorzeitige Einschulung und Rückstellung
Ich möchte mein Kind vorzeitig einschulen lassen. Wie geht das?
Sie als Eltern können einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen, wenn Ihr Kind am 30. Juni des Einschulungsjahres mindestens fünf Jahre alt ist. Dies muss bis zum 1. August desselben Jahres geschehen.
Die Entscheidung darüber trifft dann der Schulleiter zusammen mit dem Schularzt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://buerger.thueringen.de/detail?pstId=713632#:~:text=Ein%20Kind%2C%20das%20am%2030,im%20Benehmen%20mit%20dem%20Schularzt
Diese Aspekte können für eine vorzeitige Einschulung sprechen:
- Ihr Kind wird kurze Zeit nach dem Einschulungstag 6 Jahre alt und ist auf demselben Entwicklungsstand, wie die zukünftige Klassenkameraden.
- Ihr Kind ist in seiner Entwicklung sehr weit.
- Ihr Kind ist sehr wissbegierig, konzentrationsfähig und wirkt im Kindergarten unterfordert.
- Ihr Kind kann bereits rechnen, lesen und/oder schreiben.
- Ihr Kind ist selbstbewusst und kann sich behaupten.
- Ihr Kind findet sich in neuen Umgebungen allein zurecht.
Mögliche Risiken bei einem frühen Schulstart:
- Ihr Kind ist möglicherweise in der Schule noch überfordert.
- Großer Altersunterschied zu anderen Kindern.
- Es gibt eine verzerrte Selbstwahrnehmung.
Eine Alternative zur frühen Einschulung kann auch die gezielte Förderung im Kindergarten sein. Sprechen Sie mit den Pädagogen in Ihrem Kindergarten.
Ich möchte mein Kind zurückstellen lassen. Wie geht das und welche Kriterien müssen zutreffen?
Sie als Eltern können Ihr schulpflichtiges Kind im Ausnahmefall auf Antrag einmal für ein Jahr von der Schule zurückgestellen lassen. Dieser Antrag muss mindestens ein Jahr vor der Einschulung gestellt werden.
Es ist sinnvoll ein Gutachten vom Pädagogen oder des Kinderarztes zum Antrag hinzuzufügen.
Mögliche Gründe für eine Zurückstellung könnten sein:
1. Zurückstellung aufgrund einer Erkrankung, welche die Entwicklung des Kindes verlangsamt.
2. Zurückstellung, da das Kind Schwierigkeiten beim Zuhören und Verstehen des Schulstoffs hat.
3. Zurücksteilung, weil das Kind emotional noch nicht weit genug entwickelt ist
Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft der Schulleiter unter Einbezug der schulärztlichen Untersuchung.
Was kann ich tun, wenn mein Kind noch nicht ganz schulreif ist, aber für eine Rückstellung zu weit entwickelt ist?
Es gibt Kinder, die alle Voraussetzungen für den Schuleintritt erfüllen, aber auch mit viel Willen und Anstrengung Probleme haben, dem Schulstoff zu folgen. Gründe hierfür können bspw. ein weniger ausgeprägtes Durchhaltevermögen sein, aber auch ungenügende Konzentrationsfähigkeit sowie fehlende Selbstsicherheit sein. Jedes Kind ist zudem individuell in seinem Lerntempo und seinen persönlichen Stärken - es benötigt etwas mehr Zeit.
Die Schuleingangsphase gibt Kindern diese Zeit. In der verlängerten Schuleingangsphase wird der Lernstoff der ersten beiden Schuljahre auf 3 Jahre verteilt.
„Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 und 2, die eine inhaltliche Einheit bilden. Die reguläre Verweildauer von zwei Jahren kann dem Entwicklungsstand des Schülers entsprechend auf ein Jahr verkürzt oder auf drei Jahre verlängert werden.“ (Thüringer Schulgesetz § 5 Absatz 1)
In den Lehrplänen für die Thüringer Grundschule sind die Lernziele für die Schuleingangsphase festgelegt. Diese werden in der Regel nach zwei Jahren erreicht. Je nach Entwicklungsstand des Kindes ist das aber auch nach einem Jahr oder nach drei Jahren möglich. Über eine Verkürzung oder Verlängerung der Schuleingangsphase entscheidet die Klassenkonferenz nach Beratung mit den Eltern.
Weitere Details zur Schuleingangsphase erhalten Sie hier: https://bildung.thueringen.de/schule/schularten/grundschule
Die meisten Kindern profitieren von einem sanften Schuleintritt und treten nach der verlängerten Schuleingangsphase in die 3. Klasse über.