Finanzielle Unterstützung
Mit welchen Ausgaben für den Schulbeginn muss ich rechnen?
- Schulranzen und Zubehör (Federmappe, Sporttasche, Trinkflasche, Brotdose, etc.)
- Schulmaterialien (Füller, Stifte, Hefte, Zeichenblöcke, Lineale, etc.)
- Lehrmaterial (Arbeitshefte, etc.)
- Kleidung und Schuhe (Sportkleidung, Sportschuhe, ggf. Hausschuhe)
- Zuckertüte und Inhalt
- Einschulungsfeier (Verpflegung, Kleidung, Dekoration, etc.)
- Schreibtisch und Stuhl
- Schulgebühren bei Schulen in freier Trägerschaft
- Hortgebühren
- Ausflüge und Klassenfahrten
- Sonstige Kosten (Kopiergeld, Zuschuss für die Klassenkasse, etc.)
Wie kann ich die vielen Schulmaterialien, -ausflüge usw. finanzieren? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Befreiung bzw. Ermäßigung der Hortgebühren
Nähere Informationen finden Sie im Wegweiser Schulstart unter "Hort und Schulbus".
Weitere Informationen, Kontaktdaten für Rückfragen sowie das Formular für für eine Befreiung bzw. Ermäßigung der Hortgebühren finden Sie hier: https://www.saale-orla-kreis.de/de/dienstleistung/leistung/292/befreiung_bzw_ermaessigung_der_hortgebuehren.html
Bildung und Teilhabe
Alle wichtigen Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten Sie auf der Website des Saale-Orla-Kreises. Hier finden Sie auch Kontaktdaten für weitere Fragen.
Steuerliche Geltendmachung von Ausgaben
In Ihrer jährlichen Steuererklärung können Sie Ausgaben für Kinderbetreuung (Hortgebühren) sowie mögliche Schulgebühren (Schulen in freier Trägerschaft) steuerlich geltend machen.