Ist ein Mensch schwerstkrank mit der Gefahr, dass jederzeit lebensbedrohliche Zustände eintreten können, braucht er eine besondere und intensive Pflege und Betreuung. Muss beispielsweise eine Beatmung oder Überwachung der Vitalwerte rund um die Uhr stattfinden, fällt das in den Bereich der Intensivpflege. Die Intensivpflege erfolgt inner- und außerklinisch. Die außerklinische Intensivpflege kann stationär im Pflegeheim, in speziellen Wohngemeinschaften oder auch ambulant im häuslichen Bereich stattfinden.
Auch die medizinische und pflegerische Betreuung an weiteren geeigneten Orten wie Schulen, Kindertagessttätten oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist möglich.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der außerklinischen Intensivpflege ist eine ärztliche Verordnung. Diese muss vom gewünschten Pflegedienst ausgefüllt und bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Es erfolgt anschließend eine Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bis zur Entscheidung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die außerklinische Intensivpflege.
Die ambulante Intensivpflege wird von spezialisierten Pflegediensten durchgeführt.
Unterstützung finden Sie unter Beratungsangebote.
Anbieter von außerklinischer Intensivpflege finden Sie beispielsiweise im Pflegelotse der Techniker Krankenkasse.