Hort

Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine familienergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbstständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.
Die Aufnahme der Kinder in den Grundschulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde wird von den Eltern bei der zuständigen Grundschule schriftlich beantragt.
Die Hortan- und -abmeldung erfolgt ausschließlich über die jeweilige Grundschule, welche über die entsprechenden Formulare verfügt. Für jedes Schuljahr ist eine Hortanmeldung erforderlich.
Dabei ist die wöchentliche Betreuungszeit (bis zu 10 Stunden oder über 10 Stunden) des Kindes im Hort anzugeben. Änderungsmeldungen zu Stundenreduzierung/-erhöhung und Abmeldung gelten jeweils zum 01. des Folgemonats nach Posteingang. Rückwirkende Änderungen sind nicht möglich. Je nach Betreuungsumfang werden Hortgebühren fällig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung oder Befreiung möglich. Nähere Informationen finden Sie im Bereic Kinderbetreuungskosten.

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