Eine Vorsorgevollmacht ist ein Instrument, um beim Nachlassen der eigenen geistigen Fähigkeiten (z.B. wegen Krankheit, Unfall oder altersbedingt) die rechtsgeschäftliche Vertretung sicherzustellen.
In einer Vorsorgevollmacht können Sie vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigen. Diese wird im Bedarfsfall ihre Angelegenheiten wahrnehmen.
Dabei können Sie festlegen, wie umfassend der oder die Bevollmächtigte eingesetzt wird. Sie können eine oder mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen. Eine Vollmacht kann nur für bestimmte Themen (z.B. nur Vermögensangelegenheiten) oder alle Lebensbereiche erteilt werden. Sie ist jederzeit widerrufbar. Sie sollte klar und aus Beweisgründen schriftlich formuliert sein. Das vermeidet Fehldeutungen. Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht vor, so ist die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers nicht erforderlich.
Eine Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist nicht zwingend notwendig. Allerdings erhöht diese die Akzeptanz der Vollmacht. Eine öffentliche Beglaubigung übernimmt die Betreuungsbehörde im Landratsamt Saale-Orla-Kreis gegen eine Gebühr.
Soll die Vollmacht auch für Immobiliengeschäfte, Handelsgewerbe oder Darlehensaufnahme genutzt werden, muss sie notariell beurkundet sein.
Zusätzlich empfiehlt es sich, dass Sie bei ihrer Hausbank direkt eine Kontovollmacht für Ihre Vertrauensperson hinterlegen. Viele Banken erkennen eine einfache Vollmacht nicht an.
Ihre Vorsorgevollmacht können Sie gegen eine Gebühr beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Hierauf haben Betreuungsgericht und Ärzte Zugriff.
Informationsmaterial und Muster erhalten Sie im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, den Betreuungsvereinen oder im Internet beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherrecht.
Das Formular zur Vorsorgevollmacht finden Sie hier oder in der Vorsorgemappe.