Eine Patientenverfügung regelt für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit, ob man in bestimmten Situationen behandelt werden möchte und wie diese Behandlung erfolgen soll. Sie richtet sich somit in erster Linie an behandelnde Ärzte.
In der Patientenverfügung legen Sie konkret fest, welche Therapien und lebensverlängernden Maßnahmen Sie wünschen bzw. nicht wünschen. Wichtig ist eine genaue Formulierung von Einwilligungen und Ablehnungen. So kann der eigene Wille für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt und uneingeschränkt umgesetzt werden.
Zusätzlich sollten Sie eine Person benennen, die den Medizinern ihre Wünsche mitteilt und diese durchsetzt. Diese Person können Sie in der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bereits benennen.
Bitte achten Sie dabei darauf, dass keine widersprüchlichen Angaben in den einzelnen Verfügungen erfolgen.
Die Patientenverfügung kann, gemeinsam mit der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung, gegen eine Gebühr im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Weiterführende Informationen sowie Formulierungshilfen erhalten Sie:
- im Bundesministerium der Justiz,
- dem Bundesministerium für Gesundheit,
- bei den Verbraucherzentralen
- sowie bei der Betreuungsbehörde des Landkreises
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Betreuungsbehörde
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon: 03663 488-875; 03663 488-145; 03663 488-168
E-Mail:
Darüber hinaus führen auch Notare eine Beratung durch. Diese ist in der Regel kostenpflichtig.