Hort und Schulbus
Haben wir Anspruch auf Hortbetreuung?
Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig.
An allen staatlichen Grundschulen des Landkreises wird die Ganztagsbetreuung der Schulkinder der Klassenstufen 1-4 angeboten.
Wie melde ich mein Kind im Hort an?
Die Aufnahme der Kinder in den Grundschulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde wird von den Eltern bei der zuständigen Grundschule schriftlich beantragt. Informationen hierzu erhalten Sie i.d.R. mit den Unterlagen zur Schulanmeldung.
Welche Hortgebühren kommen auf uns zu?
Sie als Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt. Die Hortgebühren setzen sich aus Personal- und Sachkosten zusammen. Die maximale Gebühr beträgt 89,00 € monatlich. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt. Auskünfte über Möglichkeiten zur Befreiung oder Ermäßigung der Gebühr erteilt der Schulträger (i.d.R. Landratsamt Saale-Orla-Kreis).
Weitere Informationen, Kontaktdaten für Rückfragen sowie das Formular für für eine Befreiung bzw. Ermäßigung der Hortgebühren finden Sie hier: https://www.saale-orla-kreis.de/de/dienstleistung/leistung/292/befreiung_bzw_ermaessigung_der_hortgebuehren.html
Wie ist die Betreuung in den Ferienzeiten geregelt?
Es besteht für Sie auch ein Anspruch auf Ferienbetreuung. Der Umfang der Betreuung sowie die jeweiligen Schließzeiten des Hortes, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Grundschule.
Wie kommt mein Kind zur Schule und welche Kosten entstehen?
Die Verantwortung darüber, wie Ihr Kind zur Schule kommt, liegt bei Ihnen als Eltern.
Beträgt die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Grundschule mindestens zwei Kilometer, so haben Sie Anspruch auf Schülerbeförderung. Diese Mindestgrenze entfällt, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit Ihres Kindes bedeutet oder wenn Schüler wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen.
Die Schulfahrpläne der KomBus GmbH können Sie hier einsehen: https://www.kombus-online.eu/fahrplaene/schulfahrplaene/schulfahrplaene/
Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht.
Nutzen Sie die freie Schulwahl und melden Ihr Kind an einer anderen als der nächstgelegenen Schule an, können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Informieren Sie sich hierzu vorab im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Schulverwaltung. Kontakte finden Sie hier: https://www.saale-orla-kreis.de/de/schuelerbefoerderung.html
Rechtsgrundlagen: Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG); Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG).
Wie bereite ich mein Kind sicher auf den Schulweg/die Fahrt mit dem Schulbus vor?
Bitte nutzen Sie hierfür im Wegweiser Schulstart die Kategorie "Eltern-Tipps" für weitere Informationen.