Gesetzliche Betreuung

Das Betreuungsgesetz regelt die Betreuung für eine hilfsbedürftige volljährige Person. Dafür wird ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter bestimmt. Ziel des Betreuungsgesetzes ist es, die Würde und Selbstbestimmung des Betreuten zu bewahren.
Das Betreuungsgericht befindet sich beim örtlich zuständigen Amtsgericht. Das Amtsgericht im Saale-Orla-Kreis hat Anlaufstellen in Schleiz, Pößneck, Bad Lobenstein und Neustadt/Orla. Das Gericht darf eine rechtliche Betreuung anordnen, wenn ein Erwachsener seine Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann. Es bedarf der Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter auch dann, wenn ein Ehegatte oder Kinder und Eltern bereit sind, sich um die Angelegenheiten des Betroffenen zu kümmern. Nahe Angehörige dürfen nur dann für den Betroffenen rechtsverbindlich handeln, wenn sie das Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt hat.
Wenn eine verheiratete Person selbst nicht mehr in der Lage ist, in Gesundheitsangelegenheiten zu entscheiden, darf der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin grundsätzlich Entscheidungen für sie treffen. Das ist das sog. Ehegattennotvertretungsrecht. Dieses Recht ist auf gesundheitliche Fragen begrenzt und gilt für maximal 6 Monate. Danach bedarf es einer vom Gericht bestellten Betreuung.  
Die gerichtliche Anordnung einer Betreuung hat nicht automatisch zur Folge, dass der Betroffene keine Verträge mehr abschließen kann bzw. darf. Er kann Kaufverträge, Mietverträge und andere Verträge abschließen. Nur wenn ein Erwachsener sich selbst oder sein Vermögen erheblich gefährdet, wird das Gericht einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt anordnen. Dann kann der Betreute nur mit Zustimmung seines Betreuers rechtswirksame Willenserklärungen abgeben.
Auf eine gerichtliche Betreuung kann verzichtet werden, wenn der Betroffene in Voraussicht einer späteren, alters- oder krankheitsbedingten Geschäftsunfähigkeit jemand anderem eine Vollmacht (sogenannte Vorsorgevollmacht) erteilt hat.

Zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beraten die Betreuungsbehörde und der Betreuungsverein: 

Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Betreuungsbehörde
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon: 03663 488-875; 03663 488-145; 03663 488-168
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Betreuungsverein Schleiz e.V.
Oettersdorfer Straße 18 a
07907 Schleiz
Telefon: 03663 402909
Internet: Betreuungsverein Schleiz e.V.

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