Die Eltern werden an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auf Antrag Ermäßigungen, Rückerstattungen oder Befreiungen erfolgen.
Kindergarten/Kindertagespflege – Rückerstattung Elternbeiträge
Der Elternbeitrag wird auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Der Antrag ist im Landratsamt Saale-Orla-Kreis zu stellen:
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachdienst Wirtschaftliche Familienhilfen/Jugendamt
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon: 03663 488-926
E-Mail:
Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare finden Sie hier.
Befreiung bzw. Ermäßigung von Hortgebühren
Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt. Eine Befreiung bzw. Ermäßigung ist abhängig vom Einkommen sowie die Anzahl der Kinder in einer Familie. Jede Änderung mit Auswirkung auf die Hortgebühren ist anzuzeigen. Die Berechnung der Hortgebühren erfolgt anhand der eingereichten Nachweise.
Der Antrag ist im Landratsamt Saale-Orla-Kreis zu stellen:
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachdienst Schulverwaltung
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon: 03663 488-739
E-Mail:
Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare finden Sie hier.