Die Rechtsbeihilfe ist eine Sozialleistung, bei der die Kosten für eine Rechtsberatung oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ganz oder teilweise übernommen werden. Sie ist für Personen gedacht, die ein geringes Einkommen haben. Es wird unterschieden in Prozesskostenbeihilfe, Verfahrenskostenbeihilfe und Beratungshilfe.
Die Prozesskostenhilfe trifft für Zivil-, Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsrechtsverfahren zu, wenn ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen wird.
Die Verfahrenskostenhilfe ist eine spezielle Form der Rechtsbeihilfe. Sie entspricht im Wesentlichen der Prozesskostenhilfe, ist jedoch auf das Familienrecht beschränkt.
Die Beratungshilfe betrifft außergerichtliche Rechtsberatungen und –vertretungen.
Der Antrag auf Rechtsbeihilfe ist beim zuständigen Amtsgericht bzw. beim zuständigen Gericht für den Prozess zu stellen.
Das zuständige Amtsgericht richtet sich nach ihrem Wohnort und ist im Landkreis entweder das Amtsgericht Pößneck oder dessen Zweigstelle in Bad Lobenstein. Eine einfache Prüfung können Sie hier vornehmen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz: