Die Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt junge Menschen dabei, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine Ausbildung zu machen, die ihren Neigungen entspricht. Ausbildungsförderung erhalten Sie bedarfsorientiert für ihren Lebensunterhalt und für die Ausbildung. Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von ihrem Einkommen sowie Vermögen und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab.
Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit (bei ausländischer Staatsangehörigkeit in Abhängigkeit vom Aufenthaltsstatus)
- maximal bis zum 29. Lebensjahr
- die Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass das Ausbildungsziel erreicht wird
- der Förderungsbedarf für den Lebensunterhalt und die Ausbildung ist nachgewiesen
- in Abhängigkeit von der Art der Ausbildungsförderung können weitere Voraussetzungen erforderlich sein.
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften. Eine Beratungstermin können Sie vereinbaren beim:
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachdienst Wirtschaftliche Familienhilfen/Jugendamt
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon: 03663 488-911
E-Mail:
Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare finden Sie hier.