Menschen, deren Hör- und oder Sehvermögen so stark eingeschränkt ist, dass sie als blind, gehörlos oder taubblind gelten, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Thüringer Sinnesbehindertengesetz bzw. auf Leistungen der Blindenhilfe. Die Leistung soll zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen dienen. Das Sinnesbehindertengeld erhalten Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen haben. Hierfür ist ein Antrag bei Landratsamt zu stellen:
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachdienst Schwerbehindertenrecht/Sozialhilfe
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon: 03663 488-976
E-Mail:
Weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie hier.