Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Er kann beantragt werden, wenn das Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, jedoch nicht um für den gesamten Bedarf der Familien aufzukommen. Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) kann von Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Hier finden Sie auch die entsprechenden Antragsunterlagen.

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