Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege ist eine mögliche finanzielle Unterstützung für Personen mit einem Pflegegrad. Sie kann beantragt werden, wenn die Leistungen der Pflegekasse sowie ihr Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der pflegerelevanten Kosten ausreichen. Die Entscheidung, ob finanzielle Hilfe gewährt wird, erfolgt nach Prüfung des Antrages in Abhängigkeit der persönlichen Einkommens- und Besitzverhältnisse. Der Antrag auf Sozialhilfe muss beim Sozialamt gestellt werden.
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