Patientenverfügung
Ist man nicht mehr fähig selbst zu bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen man sich wünscht, ist es für Mediziner schwer zu erkunden, wie sie in der konkreten Situation entscheiden würden. Eine Patientenverfügung regelt für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit, wie man in bestimmten Situationen behandelt werden möchte. Sie richtet sich somit in erster Linie an die behandelnden Ärzte. Es sollte konkret festgelegt werden, welche Therapien und lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht bzw. nicht gewünscht werden. Wichtig ist die Patientenverfügung so genau wie möglich zu beschreiben, damit diese uneingeschränkt Beachtung findet. Darüber hinaus sollte eine Person benannt werden, die den Medizinern Ihre Wünsche mitteilt und diese durchsetzt. Auf diese Person kann auch schon in der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung hingewiesen werden. Bitte achten sie dabei darauf, dass keine widersprüchlichen Angaben zwischen den einzelnen Verfügungen erfolgen.
Information erhalten sie im Internet unter
Patientenberatung oder
Bundesministerium der Justitz und Verbraucherschutz
sowie Beratung in den unten aufgeführten Beratungsstellen
Zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung berät:
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Betreuungsbehörde
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Telefon: 03647 448 145
sowie: 03663 488 875 03647 448 177
Telefax: 03663 488 492
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Darüber hinaus führen auch Notare eine Beratung durch. Die ist aber in der Regel kostenpflichtig.