Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder wird als Lastenzuschuss für ein selbst bewohntes Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung gewährt. Es wird – bei Bedürftigkeit – zumeist für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt und kann dann erneut beantragt und somit zeitlich unbegrenzt bezogen werden.
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch!
Regeln: Ob und wie viel staatlichen Wohnzuschuss es gib, hängt ab von
- der Größe des Haushalts – Anzahl der Haushaltsmitglieder
- dem Mietniveau am Wohnort,
- der Belastung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum
- und dem Haushaltseinkommen.
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