Behinderung / Schwerbehinderung
Behindertenberatung
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich ist jeder Rehabilitationsträger zur Beratung behinderter Menschen verpflichtet.
Darüber hinaus bieten gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an.
Zusätzlich werden von den Trägern der Freien Wohlfahrtpflege Beratungsangebote für behinderte Menschen und ihre Angehörigen vorgehalten. Zum Beispiel die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung im Behindertenverband Saale-Orla-Kreis e.V.
Informationen zu weiteren Beratungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim örtlichen Sozialhilfeträger bzw. bei den Rehabilitationsträgern.
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Schwerbehindertenangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
- Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
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